Radfahrausbildung in Klasse 4
Für die Sicherheit ist es wichtig, dass die Kinder wissen, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten müssen. Sie müssen die Schilder und die für sie wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Daher gehört die Radfahrausbildung zu den Lerninhalten des Sachunterrichts der Klasse vier. Auch in den Klassen eins bis drei wird im Unterricht immer wieder über das richtige Verhalten im Straßenverkehr gesprochen. Die Radfahrausbildung in Klasse vier nimmt allerdings einen besonderen Stellenwert ein. Hier wird neben dem theoretischen Wissen auch ganz praktisch im Straßenverkehr geübt. Dieser praktische Teil wird von der Polizei und auch von vielen Eltern begleitet. Zu Beginn wird das Fahrrad eines jeden Kindes auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Danach folgen vier Termine, an denen die Kinder im Straßenverkehr üben. Dabei müssen sie z. B. rechts abbiegen, links abbiegen, Vorfahrt gewähren und an Hindernissen vorbeifahren. Auf diese Weise bekommen die Kinder die erforderliche Sicherheit, um sich allein im Straßenverkehr bewegen zu können. Am Ende der Unterrichtseinheit müssen sich die Kinder sowohl einer theoretischen als auch einer praktischen Prüfung unterziehen. Wenn sie diese erfolgreich absolvieren, bekommen sie einen Fahrradpass von der Polizei.
