Klassenpflegschaft

Klassenpflegschaft

Zu Beginn des Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert (Quelle: www.schulministerium.nrw.de).
In dieser Sitzung wird auch der oder die Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) sowie der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin für das aktuelle Schuljahr von den anwesenden Erziehungsberechtigten gewählt. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres findet ein weiterer Klassenpflegschaftsabend statt.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen (Quelle: www.schulministerium.nrw.de).

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern (Quelle: www.schulministerium.nrw.de).