Im Krankheitsfall
Melden Sie Ihr Kind telefonisch bis 7.45 Uhr im Sekretariat ab, wenn es erkrankt ist. Füllen Sie bitte außerdem ein im Schulplaner enthaltenes Entschuldigungsformular aus.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nach einer Erkrankung erst wieder in die Schule, wenn Sie sicher sind, dass es einen Schultag problemlos durchhalten kann.
Bitte beachten Sie: Besonders nach Erkrankungen mit Durchfall, Erbrechen oder Fieber muss Ihr Kind erst wieder richtig gesund sein, bevor es sie Schule erneut besuchen darf.
Sollte Ihr Kind direkt vor oder im Anschluss an die Ferien erkranken, muss ein Attest vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Schulferien nicht unerlaubt verlängert wurden. Deshalb möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass eine Beurlaubung im Zusammenhang mit Ferienzeiten nur in dringenden persönlichen Anlässen genehmigt werden kann.